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Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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Terminvereinbarung: 030 - 80 96 26 31

Ob Sie einen strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Rat brauchen, rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Bei Zustandekommen eines Mandats rechnen wir die Beratungsgebühr an.

Anwaltskosten - Terminsgebühr

Werden sie bei einem Gerichtstermin von einem Anwalt vertreten, so löst das nach dem RVG eine sogenannte Terminsgebühr aus.

Anwaltskosten - Strafrecht - Rahmengebühren

Da das Strafrecht keinen Gegenstandswert definieren kann, gibt es im Strafrecht sogenannten Rahmengebühren mit einem Mindest- und einem Höchstbetrag. Diese unterscheiden sich zusätzlich danach, ob es sich um ein Wahlmandat oder um eine Pflichtverteidigung handelt. Besonders im Strafrecht werden Honorarvereinbarungen getroffen, da die gesetzlich vorgesehen Gebühren meist in keiner Relation zu dem Aufwand des Verteidigers und dem Risiko des Mandanten stehen.

Anwaltskosten - Rechtsschutzversicherung

Sind Sie rechtsschutzversichert und haben eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten, entstehen Ihnen bis auf eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten. Aber auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, trägt in der Regel der Gegner die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn die Angelegenheit zu Ihren Gunsten entschieden wird.

Anwaltskosten - Beratungsschein - Prozeßkostenhilfe

Verfügen Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel, um sich einen Anwalt zu leisten, können Sie bei Gericht einen Beratungsschein für eine anwaltliche Beratung und im Prozeß die sogenannten Prozeßkostenhilfe beantragen. Im Strafrecht wird die Prozeßkostenhilfe durch die Pflichtverteidigung ersetzt.

 

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