Gegen Sie wird ermittelt und Sie möchten wissen, was die Staatsanwaltschaft gegen Sie in der Hand hat?
Als Anwalt für Strafrecht in Berlin helfe ich Ihnen, Akteneinsicht zu erhalten.
Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen schnellen Termin: 030 - 80 96 26 31,
denn es geht um Ihre Rechte.
Wird jemand einer Straftat beschuldigt oder wegen einer Straftat sogar angeklagt, so möchte man wissen, was die Staatsanwaltschaft ermittelt hat. Hat sie genau ermittelt oder sind ihr gravierende Fehler unterlaufen. Dies erreicht man, indem man Akteneinsicht beantragt. Die Staatsanwaltschaft kann Ihnen eine Aktenauskunft erteilen. Möchten Sie als Beschuldigter eine vollumfängliche Akteneinsicht erhalten, sollten Sie Ihren Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen, der als Rechtsanwalt des Beschuldigten einen Anspruch auf vollumfängeliche Akteneinsicht hat.
Wenn Sie Akteneinsicht erhalten wollten, dann rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin. Grundsätzlich sollten Sie, außer es liegt offensichtlich eine Verwechslung vor, keine Aussagen ohne vorherige Konsultation Ihres Anwalts machen, denn es wird im Zweifel gegen Sie verwendet werden.
Beauftragen Sie Ihren Anwalt mit der Akteneinsicht, so wird er sich entweder schriftlich oder telefonisch mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen und sich einen Termin geben lassen, an dem er die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft abholen und kopieren kann.
Auf jeden Fall sollten Sie nie unvorbereitet in eine Verhandlung gehen, denn es geht schließlich um Ihre Freiheit.
Sobald ich als Rechtsanwalt Akteneinsicht erhalten habe, setze ich mich mit meinem Mandaten in Verbindung und vereinbare einen Besprechungstermin, in welchem die bisherigen Ermittlungsergebnisse und eine mögliche Verteidigungsstrategie besprochen wird.
Bis dahin, sollten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden lieber von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, auch wenn die Polizeibeamten freundlich und hilfsbereit zu sein scheinen, denn letztendlich bleiben Sie Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft, die ja Ermittlungen wegen einer Straftat gegen Sie führt.
Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 030 - 80 96 26 31
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