Wurde gegen Sie oder einen Verwandten oder Bekannten ein Haftbefehl
erlassen?
Wurde gegen Sie Untersuchungshaft angeordnet, dann können Sie sich dagegen mit der Haftprüfung oder Haftbeschwerde wehren und wenigstens eine Haftverschonung gegen Auflagen oder Kaution beantragen.
Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 030 - 80 96 26 31
Anwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Kononowicz
Als auf Strafrecht spezialisierter Anwalt vertrete ich Sie gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht.
Besteht der dringende Tatverdacht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist und besteht zumindest ein Haftgrund wie zum Beispiel Fluchtgefahr, so beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Richter den Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten, woraufhin dieser verhaftet und in Untersuchungshaft genommen wird.
In manchen Fällen kann ein Beschuldigter aber auch ohne einen Haftbefehl festgenommen werden, nämlich dann, wenn neben den Voraussetzungen eines Haftbefehls Gefahr in Verzug angenommen wird.
Der Festgenommene ist dann unverzüglich, spätestens am Tage nach der Festnahme, dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er festgenommen worden ist, vorzuführen, der über die Festnahme entscheidet und einen Haftbefehl erläßt oder die Freilassung anordnet.
Der Ausdruck "Gefahr in Verzug" ist jedoch zum Bedauern der Ermittlungsbehörden restriktiv auszulegen, da eine Verhaftung grundsätzlich einem Richter vorbehalten ist.
Befindet sich ein Beschuldigter aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft, so sagt dies noch nichts über seine Schuld aus, denn grundsätzlich gilt ein Verhafteter solange als unschuldig, bis seine Schuld richterlich festgestellt wird.
Doch sind die Folgen einer solchen Verhaftung bereits jetzt schwerwiegend, denn eine solche Verhaftung wirkt sich nicht nur im privaten Bereich aus, sondern hat aufgrund ihrer Suggestivwirkung Auswirkungen auch auf das soziale Umfeld. Darüber hinaus sind die Haftbedingungen für einen Untersuchungshäftling alles andere als komfortabel, denn der Untersuchungshäftling wird mangels einer Verurteilung mehr oder weniger isoliert.
Gegen eine Untersuchungshaft können Sie sich mit einer Haftprüfung oder einer schriftlichen Haftbeschwerde wehren.
Ob und wie Sie sich gegen Ihre Verhaftung zur Wehr setzen, sollte Sie vorher mit Ihrem Anwalt besprechen. Als Anwalt für Strafrecht helfe ich Ihnen bei allen Fragen zum Thema Verhaftung, Untersuchungshaft und Ihren Möglichkeiten, sich gegen Ihre Verhaftung zu wehren.
Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 030 - 80 96 26 31
IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG