Sie wurden als Zeuge oder als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen und wissen nicht, ob Sie zur Polizei hin und aussagen müssen?
Als Anwalt für Strafrecht helfe ich Ihnen.
Um einen Täter einer Straftat überführen zu können, braucht die Staatsanwaltschaft immer wieder Zeugen und deren Aussagen.
Ist der Zeuge eine völlig fremde unbeteiligte Person, wird sie vielleicht keine Sorgen haben, eine Aussage zu machen.
Häufig jedoch stammen Zeugen aus dem Bekannten oder Verwandtenkreis. Dies führt naturgemäß zu einem Gewissenskonflikt. Dies hat der Gesetzgeber erkannt und für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Eltern, ein Zeugnisverweigerungsrecht eingeführt.
Bevor Sie also sich in Gewissenskonflikte begeben, lassen Sie sich vom Anwalt beraten, ob Sie überhaupt aussagen müssen.
Werden Sie als Beschuldigter vorgeladen und haben sich noch nicht mit Ihrem Anwalt beraten, so denken Sie daran,
niemand muß sich selbst belasten und bestehen Sie auf Ihren Anwalt.
Auch müssen Sie als naher Angehöriger oder Verwandter nicht Ihre Familienmitglieder belasten.
Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 030 - 80 96 26 31
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