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Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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Beschuldigter - Angeschuldigter - Angeklagter

Werden Sie einer Straftat verdächtigt oder sogar beschuldigt?

Haben Sie eine polzeiliche Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten und wissen nicht, was Sie jetzt tun sollen?

Als Anwalt für Strafrecht in Berlin berate und vertrete ich Sie gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht. Rufen sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin: 030 - 80 96 26 31

Besteht der Anfangsverdacht gegen ein Person, eine Straftat begangen zu haben, so ist diese ein Verdächtiger. In jedem Fall muß sich diese Person, wie jede andere auch, gegenüber der Polizei ausweisen. Verstärkt sich dieser Anfangsverdacht, so wird der Verdächtige zum Beschuldigten. Es ist ihm dann mitzuteilen, dass er jetzt einer Straftat beschuldigt wird, und er ist darüber aufzuklären, dass er keine Angaben zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu machen braucht. Er kann also die Aussage verweigern.

Hinzu kommen weitere Vorgaben, wie, wo und wann eine Beschuldigtenvernehmung erfolgen darf, um als ordnungsgemäße Vernehmung als Beweis verwertbar zu sein. Bis dahin gilt:

Überlegen Sie es sich sehr genau, ob und was Sie sagen, denn es kann später gegen Sie verwendet werden.

Sagen Sie daher lieber nichts! Machen Sie keine Angaben zur Sache, sondern lassen Sie sich vorher von einem Strafverteidiger beraten!

Hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen und hat sich der Tatverdacht hinreichend verstärkt, so reicht sie beim zuständigen Gericht die Anklageschrift ein und beantragt, das Hauptverfahren gegen den Beschuldigten zu eröffnen, der nunmehr zum Angeschuldigten wird und der unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat.

Sie erreichen mich unter der Telefonnummer: 030 - 80 96 26 31 Rufen Sie mich an, denn es geht um Ihre Rechte!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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