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Forderungsmanagement, Inkasso

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden fällige Rechnungen noch öfter als in wirtschaftlich guten Zeiten nicht beglichen. Einige Unternehmen können diese Aussenstände finanziell verkraften, für andere wiederum kann dies zu finanziellen Engpässen, ja sogar bis hin zur Pleite führen. Sie sollten daher sofort reagieren und Ihre Ansprüche durchsetzen, denn es geht schließlich um Ihr Geld.

Als Rechtsanwalt für Zivilrecht in Berlin biete ich Ihnen die Abwicklung des Forderungseinzuges (Inkasso) an. Im Rahmen des Forderungsmanagements (Inkasso) betreue ich den gesamten Einzugsablauf von der ersten Mahnung, über ein mögliches Mahnverfahren und gegebenenfalls Klage bis hin zur Zwangsvollstreckung und Überwachung des Zahlungsverkehrs.

Es gibt viele Gründe, weswegen ein Schuldner seine Schulden nicht begleicht, sodass sich das entsprechende Vorgehen an dieser Frage ausrichten sollte. Der Schuldner zahlt nicht, weil er schlicht kein Geld hat und in absehbarer Zeit auch keins haben wird. Der Schuldner zahlt nicht, weil er zurzeit kein Geld hat, aber in naher Zukunft an Geld kommen wird. Der Schuldner verfügt über ausreichend finanzielle Mittel, hat aber einfach keine Lust, seine Schulden zu begleichen.

Der schnellste und kostengünstigste Weg ist zunächst das anwaltliche Schreiben, mit dem der Schuldner zur Zahlung unter Fristsetzung aufgefordert wird.

Die Wirkung eines Anwaltsschreiben ist dabei wesentlich größer als die Wirkung eines Schreibens von einem Inkassobüro. Der Schuldner zahlt auf die anwaltliche Aufforderung trotzdem nicht. Abhängig von der vorgenannten Konstellation können Sie nun abwarten oder aber einen Mahnbescheid beantragen. Dies ist ein schneller und kostengünstiger Weg, sich einen vollstreckbaren Titel zu verschaffen.

Legt der Schuldner, aus welchen Gründen auch immer, Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so bleibt nur noch das Klageverfahrenübrig.

Dies jedoch setzt eine Kosten-Nutzen-Risiko-Abwägung voraus, denn ebenso wie beim Mahnbescheid, müssen Sie zunächst die Gerichts- und Anwaltskosten auslegen. Ob Sie das Geld dann jemals zurück erhalten werden, dürfte häufig eher fraglich sein. Aber auch ein Prozeß als solcher birgt ein gewisses Risiko in sich. Können Sie die Voraussetzungen Ihres Anspruches nicht beweisen, werden Sie den Prozeß verlieren.

Bevor weitere Gebühren auslösende Schritte unternommen werden, setze ich mich stets mit dem Mandanten zusammen und bespreche nochmals die Angelegenheit mit Ihnen. Lassen Sie sich daher über die unterschiedlichen Möglichkeiten und die damit entstehenden Kosten beraten, denn es geht um Ihr Geld.

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 030 - 80 96 26 31


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