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Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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Ermittlungsverfahren - Anwalt für Strafrecht

Als Anwalt für Strafrecht aus Berlin vertrete ich Ihre Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden und ihren Hilfsbeamten, also gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und vor Gericht. Strafrechtliche Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft oder von der Polizei aufgrund einer erstatteten Strafanzeige oder von Amts geführt.

Das Ermittlungsverfahren selbst wird von der Staatsanwaltschaft geleitet, die bei ihren Ermittlungen von der Polizei unterstützt wird, von der meist die tatsächliche Ermittlungsarbeit ausgeführt wird.

Hat die Staatsanwaltschaft von einer vermeintlichen Straftat Kenntnis erlangt, nimmt sie die Ermittlungen auf. Dabei wird zunächst ermittelt, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Wird dies bejaht wird ein Verdächtiger ermittelt. Verdichtet sich der Verdacht gegen eine Person, so wird sie zum Beschuldigten einer Straftat. Teilt die Ermittlungsbehörde dem Beschuldigten mit, dass er einer Straftat beschuldigt wird, so werden ihm auch seine Rechte mitgeteilt. Da die Ermittlungsbehörden dazu verpflichtet sind, nicht nur gegen einen Beschuldigten, sondern auch zu seinen Gunsten zu ermitteln, kann es sein, dass ein solches Ermittlungsverfahren von Amts wegen eingestellt wird, wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben, dass der Beschuldigte die Tat nicht begangen haben kann.

In jedem Fall kann der Beschuldigte einen Anwalt seines Vertrauen mit seiner Vertretung beauftragen, der dann Akteneinsicht einfordern wird.

Ergeben die Ermittlungen jedoch, dass der Verdächtige/Beschuldigte möglicherweise Täter einer Straftat war, so wird er als Beschuldigter vernommen. Es steht ihm dann frei, sich zu dem Vorwurf zu äußern oder aber auch nichts zu sagen.

Niemand muß sich selbst belasten.

Es ist Aufgabe der Ermittlungsbehörde, die Beweise für die Täterschaft eines Beschuldigten selbst zu sammeln und vorzubringen. Während des Verlaufes eines Ermittlungsverfahrens wird daher häufig eine Beschlagnahme und Durchsuchung angeordnet und durchgeführt und hin und wieder Haftbefehle erlassen, um die Ermittlungen oder den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden bzw. zu gewährleisten.

Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob die gesammelten Beweise ausreichen, um eine Anklage zu erheben. Bejaht die Staatsanwaltschaft dies, so fertigt sie eine Anklageschrift und reicht sie beim zuständigen Gericht mit dem Antrag ein, das Hauptverfahren gegen den Besschuldigten zu eröffnen, der mit Eröffnung des Hauptverfahrens zum Angeklagten wird. Kommt die Staatsanwaltschaft nach den Ermittlungen zum Ergebniss, dass die gesammelten Beweise für eine Anklage nicht ausreichen, entscheidet sie, ob und in welcher Weise das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt wird.

 

 

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